Sie möchten eine Erbschaft ausschlagen?
Zur Verfahrens-Erleichterung stellen wir Ihnen hier ein PDF-Formular zur Verfügung, mit welchem Sie unserer Kanzlei vorab die nötigen Daten übermitteln können.
Durch Angabe der Daten in dem Formular kann Ihr Ausschlagungserklärung vorbereitet werden.
Sie können das Formular am Bildschirm ausfüllen und ausgedruckt per Post oder digital per E-Mail an unsere Kanzlei senden.
Dies soll jedoch nur eine Erleichterung für Sie sein – ein Termin für eine vorherige persönliche Besprechung bzw. Beratung kann mit der Kanzlei gerne vereinbart werden.
Ein paar Hinweise zuvor
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Die Ausschlagung einer Erbschaft kann grundsätzlich nur innerhalb von sechs Wochen erfolgen, nachdem der Ausschlagende weiß, dass und warum (aufgrund gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge) er Erbe geworden ist.
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Durch die Ausschlagung fällt die Erbschaft normalerweise den Kindern des Ausschlagenden an. Für minderjährige Kinder müssen alle Sorgeberechtigten die Ausschlagung erklären. Letzteres gilt auch für Ungeborene, die im Zeitpunkt des Erbfalls bereits gezeugt waren.
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Bitte füllen Sie für jeden Ausschlagenden ein eigenes Formular aus.
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Bitte bringen Sie zum Termin einen (nicht notwendigerweise gültigen) amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) mit – auch wenn der Notar Sie kennt.
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Ein Bevollmächtigter kann nur mittels notariell erteilter Vollmacht ausschlagen.
Formular downloaden
[PDF | 57 KB]
Nach dem Anklicken des Links finden Sie Datei "daten_erbschaftsausschlagung_notar_schmid_trossingen.pdf" in Ihrem Standard-Downloadverzeichnis.