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bw wappenNotar Christian Schmid

Trossingen

Sie benötigen einen Erbschein?

 


 

Zur Verfahrens-Erleichterung stellen wir Ihnen hier ein PDF-Formular zur Verfügung, mit welchem Sie unserer Kanzlei vorab die nötigen Daten übermitteln können.

Durch Angabe der Daten auf den folgenden Seiten kann Ihr Erbscheinsantrag aufgrund gesetzlicher Erbfolge vorbereitet werden.

Sie können das Formular am Bildschirm ausfüllen und ausgedruckt per Post oder digital per E-Mail an unsere Kanzlei senden.

Dies soll jedoch nur eine Erleichterung für Sie sein – ein Termin für eine vorherige persönliche Besprechung bzw. Beratung kann mit der Kanzlei gerne vereinbart werden.

 


 

Ein paar Hinweise zuvor

  • Einen Erbschein benötigen Sie zum Nachweis Ihres Erbrechts, das auf der gesetzlichen Erbfolge oder aufgrund der Erbeinsetzung in einem privatschriftlichen Testament beruht.
    (Einen Erbschein benötigen Sie in der Regel nicht, wenn die Erbeinsetzung (ausdrücklich = namentlich) in einer notariellen Verfügung von Todes wegen enthalten ist).

  • Für einen Erbscheinsantrag aufgrund privatschriftlichen Testaments vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin mit der Kanzlei, zu dem Sie die Abschrift(en) des/der (vom Nachlassgericht eröffneten) Testaments/Testamente mitbringen. Hierbei sollten Sie auch Angaben zu den gesetzlichen Erben machen können, da diesen durch das Nachlassgericht vor Erteilung des Erbscheins rechtliches Gehör gewährt werden muss.

  • Bei unübersichtlicher Erbfolge (weit verzweigte Verwandtschaft) vereinbaren Sie bitte ebenfalls einen Besprechungstermin mit der Kanzlei.

  • Der Erbscheinsantrag kann durch jeden einzelnen Miterben gestellt werden; es müssen nicht alle Erben mitwirken.

  • Bitte bringen Sie zum Termin einen (nicht notwendigerweise gültigen) amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) mit – auch wenn der Notar Sie kennt.

  • Bitte bringen Sie außerdem alle ihnen vorliegenden, maßgeblichen Personenstandsurkunden mit (Heiratsurkunde, Scheidungsnachweis, Geburts-/Abstammungsurkunden, Sterbeurkunden, usw.) die Ihr Erbrecht belegen.

  • Gehört Grundbesitz zum Nachlass, kann mit dem Erbscheinsantrag auch gleich ein Grundbuchberichtigungsantrag verbunden werden (die Berichtigung des Grundbuchs erfolgt binnen zwei Jahren nach dem Erbfall kostenfrei – der Berichtigungsantrag beim Notar ist jedoch gebührenpflichtig).

 


 

    Formular downloaden

[PDF | 57 KB]

Nach dem Anklicken des Links finden Sie Datei "daten_erbscheinsantrag_notar_schmid_trossingen.pdf" in Ihrem Standard-Downloadverzeichnis.